Rechtsprechung
VG Augsburg, 17.11.2016 - Au 2 K 15.1867 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- rewis.io
Rechtmäßiger Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid von überzahlten Versorgungsbezügen
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 28.06.1990 - 6 C 41.88
Rückforderung des kinderbezogenen Anteils im Ortszuschlag
Auszug aus VG Augsburg, 17.11.2016 - Au 2 K 15.1867
Der Begünstigte ist bei Unklarheiten oder Zweifeln gehalten, sich durch Rückfragen bei der zuständigen Stelle Gewissheit zu verschaffen, ob eine Zahlung zu Recht erfolgt ist (BVerwG, U.v. 28.6.1990 - 6 C 41.88 - NVwZ-RR 1990, 622).Dieser ist seiner in der Treuepflicht der Soldaten wurzelnden Verpflichtung die ihm erteilten Gehaltsbescheinigungen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen (BVerwG, U.v. 28.6.1990 - 6 C 41.88 - NVwZ-RR 1990, 622), nicht nachgekommen, obwohl sich der Fehler dem Kläger geradezu hätte aufdrängen müssen, da jedem Soldaten bzw. Beamten - unabhängig von Bildungsstand, beruflicher Tätigkeit oder eventueller gesundheitlicher Beeinträchtigung - bewusst sein muss, dass im Ruhestand weniger Bezüge geleistet werden als zur aktiven Dienstzeit.
- VG Augsburg, 01.07.2010 - Au 2 K 09.560
Kürzung von Versorgungsbezügen nach Rechtskraft des Scheidungsurteils; …
Auszug aus VG Augsburg, 17.11.2016 - Au 2 K 15.1867
Dabei verletzt der Begünstigte seine Pflicht nicht nur, wenn er erkannten Unklarheiten oder Zweifeln nicht nachgeht, sondern auch, wenn er keine Unklarheiten erkennt oder sich ihm keine Zweifel ergeben, weil er den Bescheid nicht kritisch auf seine Richtigkeit hin überprüft (vgl. etwa VG Augsburg U.v. 1.7.2010 - Au 2 K 09.560, Au 2 K 09.562 - juris Rn. 11). - VG Köln, 18.10.2013 - 19 K 4301/12
Versäumnis der Jahresfrist
Auszug aus VG Augsburg, 17.11.2016 - Au 2 K 15.1867
Denn selbst wenn dies der Fall sein sollte, so wäre der Kläger dazu verpflichtet gewesen, eine zuverlässige geeignete Person mit der Erledigung seiner finanziellen und vor allem besoldungs- bzw. versorgungsrechtlichen Belange zu beauftragen (VG Köln, U.v. 18.10.2013 - 19 K 4301/12 - juris Rn. 30). - BVerwG, 08.10.1998 - 2 C 21.97
Rückforderung von überzahlten Versorgungsbezügen
Auszug aus VG Augsburg, 17.11.2016 - Au 2 K 15.1867
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z. B. BVerwG, U.v. 8.8.1998 - 2 C 21.97 - DVBl 1999, 29) hat die Billigkeitsentscheidung die Aufgabe, eine den Umständen des Einzelfalls gerecht werdende, für die Behörde zumutbare und für den Berechtigten tragbare Lösung zu ermöglichen, bei der auch Alter, Leistungsfähigkeit und sonstige Lebensverhältnisse des Herausgabepflichtigen eine Rolle spielen.