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   VG Augsburg, 17.11.2016 - Au 2 K 15.1867   

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https://dejure.org/2016,49980
VG Augsburg, 17.11.2016 - Au 2 K 15.1867 (https://dejure.org/2016,49980)
VG Augsburg, Entscheidung vom 17.11.2016 - Au 2 K 15.1867 (https://dejure.org/2016,49980)
VG Augsburg, Entscheidung vom 17. November 2016 - Au 2 K 15.1867 (https://dejure.org/2016,49980)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Rechtmäßiger Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid von überzahlten Versorgungsbezügen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 28.06.1990 - 6 C 41.88

    Rückforderung des kinderbezogenen Anteils im Ortszuschlag

    Auszug aus VG Augsburg, 17.11.2016 - Au 2 K 15.1867
    Der Begünstigte ist bei Unklarheiten oder Zweifeln gehalten, sich durch Rückfragen bei der zuständigen Stelle Gewissheit zu verschaffen, ob eine Zahlung zu Recht erfolgt ist (BVerwG, U.v. 28.6.1990 - 6 C 41.88 - NVwZ-RR 1990, 622).

    Dieser ist seiner in der Treuepflicht der Soldaten wurzelnden Verpflichtung die ihm erteilten Gehaltsbescheinigungen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen (BVerwG, U.v. 28.6.1990 - 6 C 41.88 - NVwZ-RR 1990, 622), nicht nachgekommen, obwohl sich der Fehler dem Kläger geradezu hätte aufdrängen müssen, da jedem Soldaten bzw. Beamten - unabhängig von Bildungsstand, beruflicher Tätigkeit oder eventueller gesundheitlicher Beeinträchtigung - bewusst sein muss, dass im Ruhestand weniger Bezüge geleistet werden als zur aktiven Dienstzeit.

  • VG Augsburg, 01.07.2010 - Au 2 K 09.560

    Kürzung von Versorgungsbezügen nach Rechtskraft des Scheidungsurteils;

    Auszug aus VG Augsburg, 17.11.2016 - Au 2 K 15.1867
    Dabei verletzt der Begünstigte seine Pflicht nicht nur, wenn er erkannten Unklarheiten oder Zweifeln nicht nachgeht, sondern auch, wenn er keine Unklarheiten erkennt oder sich ihm keine Zweifel ergeben, weil er den Bescheid nicht kritisch auf seine Richtigkeit hin überprüft (vgl. etwa VG Augsburg U.v. 1.7.2010 - Au 2 K 09.560, Au 2 K 09.562 - juris Rn. 11).
  • VG Köln, 18.10.2013 - 19 K 4301/12

    Versäumnis der Jahresfrist

    Auszug aus VG Augsburg, 17.11.2016 - Au 2 K 15.1867
    Denn selbst wenn dies der Fall sein sollte, so wäre der Kläger dazu verpflichtet gewesen, eine zuverlässige geeignete Person mit der Erledigung seiner finanziellen und vor allem besoldungs- bzw. versorgungsrechtlichen Belange zu beauftragen (VG Köln, U.v. 18.10.2013 - 19 K 4301/12 - juris Rn. 30).
  • BVerwG, 08.10.1998 - 2 C 21.97

    Rückforderung von überzahlten Versorgungsbezügen

    Auszug aus VG Augsburg, 17.11.2016 - Au 2 K 15.1867
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z. B. BVerwG, U.v. 8.8.1998 - 2 C 21.97 - DVBl 1999, 29) hat die Billigkeitsentscheidung die Aufgabe, eine den Umständen des Einzelfalls gerecht werdende, für die Behörde zumutbare und für den Berechtigten tragbare Lösung zu ermöglichen, bei der auch Alter, Leistungsfähigkeit und sonstige Lebensverhältnisse des Herausgabepflichtigen eine Rolle spielen.
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